Good News: iPhone darf geknackt werden

Juli 27, 2010 No Comments

Gute Nachrichten für alle Schrebergartenbewohner vulgo Nutzer von Apple und AppleStore. Das Knacken des Schrebergartens und damit das Hereinlassen von frischer Luft ist erlaubt. Zumindest in den USA.

iPhone-Besitzer in den USA dürfen das System des Smartphones aushebeln, um Programme außerhalb der Apple- Welt zu nutzen. Das entschied jetzt der für Urheberrechtsfragen zuständige Leiter der US-Kongressbibliothek.

In Deutschland und Österreich ist die Rechtslage zum iPhone-«Jailbreak» noch nicht abschließend geklärt. Der Leiter der «Library of Congress», James Billington, befand in seiner Entscheidung vom Montag (Ortszeit), dass ein «Jailbreak» die Integrität des Apple-Betriebssystems für das iPhone nur zu einem geringen Bruchteil von 1/160 000 verändere. Zudem diene dies nur der Absicht, die eigentliche Funktion der Software zu erweitern, nämlich die Ausführung von Programmen zu unterstützen.

Für Apple ist die Entscheidung eine Schlappe, weil das Unternehmen dadurch die volle Kontrolle über die Apps verliert, also die Anwendungen fürs iPhone und andere Apple-Geräte, die einen guten Teil des Erfolgs ausmachen.

Der Kongressbibliothekar überwacht die Zulässigkeit der scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA und kann Ausnahmen festlegen. Mit der jetzt bekanntgemachten Entscheidung müssen Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, keine Sorge mehr haben, von Apple deswegen belangt zu werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie für das Gerät zu verlieren.

Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner begrüßte, «dass es anders als in Deutschland nun eine klare Aussage zu diesem Thema gibt». In beiden Ländern sei die Integrität von Software urheberrechtlich geschützt.

«Strafrechtlich ist ein Jailbreak nicht relevant, wenn dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch stattfindet», sagte Dzepina. Dies ergebe sich aus Paragraf 108b des Urheberrechtsgesetzes.

Mit Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple, die jeden Eingriff in die Software untersagen, erklärte die Anwältin, hier gehe das Urheberrecht in Deutschland den vertraglichen Bestimmungen von Apple vor.

Ohne einen «Jailbreak» können die Nutzer nur solche Apps auf ihr Handy laden, die Apple vorher genehmigt hat und in seinem App Store anbietet. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Apple von Entwicklern eingereichte Apps nicht zulässt.

Mit den Knacken des iPhone umgehen die Nutzer die Sperre. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jedes zehnte Apple-Handy «befreit» ist. Apple hat es allerdings unterlassen, die Besitzer zu belangen. «Die große Mehrheit der Nutzer hat ihr iPhone nicht geknackt, weil dies die Garantie gefährdet und das iPhone instabil und unzuverlässig machen kann», sagte eine Sprecherin.

Dass Apples App-Prüfung aber keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.

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